Das Kreislaufwirtschaftsgesetz konsequent umgesetzt
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG verfolgt das Ziel, durch die Schonung natürlicher Ressourcen Mensch und Umwelt bei der Erzeugung von und den Umgang mit Abfällen zu schützen und so die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Es betrifft die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie alle weiteren Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung.
Durch die Wiederverwertung von Bodenaushub, bei dem in gewissem Umfang enthaltene Schadstoffe immobilisiert werden können, kurze Transport- und Deponiezeiten im unmittelbaren Baustellenumfeld sowie den Einsatz natürlicher Materialien beim Neueinbau erfüllt WBM-Flüssigboden® diese Kriterien des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bis Z 2.0. Grösser Z2 ist von der Belastung abhängig und muss von unseren Laboren geprüft werden.